Erstattungsmöglichkeiten

Kostenzuschuss

durch die österreichischen Sozialversicherungsträger
ÖGK, SVS, BVAEB

Mit 01.01.2024 erfolgte die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit auch in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Kostenzuschüsse werden ab 1.1.2024 gewährt; Anträge dafür können auch nachträglich ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Folgende Schritte sind dafür notwendig.

  • Vorliegen einer psychischen Befindlichkeitsstörung (diesbezügliche Abklärung erfolgt im Gespräch)
  • Eine Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung um körperliche Ursachen auszuschließen. Hierfür benötigen sie eine Bestätigung des Arztes – Formular zum Download
  • Ihrerseits erfolgt die Einreichung meiner Honorarnote und der ärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen Sozialversicherung
  • Sie erhalten die unten angeführten Beträge, nach Prüfung rückerstatten.

Kostenzuschüsse der Versicherungen

SVS

Klinisch-psychologische Behandlung durch eine/n Klinische/n PsychologIn

Einzelsitzung

ab 25 Minuten

€ 26,26

Einzelsitzung

ab 50 Minuten

€ 45,00

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

45 Minuten

€ 10,51

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

90 Minuten

€ 15,01

ÖGK

Klinisch-psychologische Behandlung durch eine/n Klinische/n PsychologIn

Einzelsitzung

30 Minuten

€ 19,30

Einzelsitzung

60 Minuten

€ 33,70

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

45 Minuten

€ 8,50

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

90 Minuten

€ 12,10

Gruppensitzung (maximal 10 Personen)

135 Minuten

€ 20,50

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

75 Minuten

€ 42,70

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

100 Minuten

€ 60,10

BVAEB

Klinisch-psychologische Behandlung durch eine/n Klinische/n PsychologIn

Einzelsitzung

ab 25 Minuten

€ 27,10

Einzelsitzung

ab 50 Minuten

€ 46,60

Einzelsitzung

ab 100 Minuten

€ 93,10

Gruppensitzung

ab 45 Minuten

€ 10,90

Gruppensitzung

ab 90 Minuten

€ 15,60

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

ab 50 Minuten

€ 59,30

Familiensitzung (mindestens 3 Personen)

ab 100 Minuten

€ 83,40

Private Krankenversicherungen übernehmen oftmals die restlichen Kosten.

Sollte Sie weitere Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.